Frequently Asked Questions
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Dienste. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.Entsprechend dürfen wir Sie steuerlich nicht beraten. Wir stellen lediglich eine Software zur Verfügung welche die Erstellung Ihrer Reisekostenübersicht vereinfacht und beschleunigt.
Wir passen unsere Software fortlaufend an die aktuelle Gesetzeslage an und bieten Ihnen als unserem Kunden die Möglichkeit selbst zwischen verschiedenen Berechnungsmöglichkeiten zu wählen.
Wir beantworten gerne allgemeine Fragen zur Funktionalität und zur Art der Berechnung und helfen natürlich gerne bei Verständnisfragen und technischen Problemen weiter. Wir dürfen Ihnen jedoch keine auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Empfehlung geben.
Weiterhin müssen wir darauf hinweisen, dass die Grundlage aller Berechnungen die Übersicht Ihrer Dienste (Dienstpläne, Stundenübersichten, Logbücher, etc.) ist so wie Sie uns diese übermitteln. Leider ist nicht jedes Format ideal, da diese selten einzelne Ereignisse nicht enthalten oder gelegentlich Formatierungsunterschiede auftreten. Beides kann dazu führen, dass durch eine abweichende Datengrundlage auch die Berechnung von der Realität abweicht. Weitere Hinweise dazu finden Sie in der Übersicht der unterstützten Dateiformate.
Daher ist es wichtig, dass Sie den Erstellungsprozess kritisch begleiten und auch das Ergebnis auf Plausibilität prüfen.
Am Ende gilt aber immer: Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, falls Sie nicht weiterkommen.
Ein häufiger Grund für fehlgeschlagene Uploads ist die Verwendung eines PDF-Druckers: Programme wie Netline, AIMS oder CAS erzeugen lesbare Exportformate. Wenn diese Dateien mit einem PDF-Drucker gespeichert werden, werden sie meist so stark verändert, dass sie nicht mehr lesbar sind.
Für eine detaillierte Kompatibilitätsliste klicken Sie bitte hier.
Zum Dienste-Editor (Login erforderlich)
Wenn Sie Ereignisse einer Auswertung hinzufügen oder ändern möchten, müssen Sie die Auswertung selbst bearbeiten!
Meine Auswertungen anzeigen (Login erforderlich)
Sie arbeiten bei Lufthansa oder Condor? Dann ist in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung die Zeile 20 leer. Sie können die steuerfrei bezahlten Spesen mithilfe Ihrer Streckeneinsatzabrechnung selbst ermitteln. Oder noch viel einfacher: Sie lesen Ihre Streckeneinsatzabrechnung im Uploadbereich ein. Unser System ermittelt den Gesamtbetrag.
Erstattungen verwalten (Login erforderlich)
Speichern Ihres Kalenderlinks (Login erforderlich)
Tutorial für MyTime Kalenderlink (PDF)
Wenn Sie einen gültigen Link angeben, wird unser System zu Beginn jedes Monats automatisch die Ereignisse aus Ihrem Kalender abrufen. Das bedeutet, dass diese Option nicht für eine sofortige Auswertung geeignet ist, sondern die Grundlage für zukünftige Auswertungen legen kann.
Der MyTime Kalender stellt nur Dienste des vorherigen und des aktuellen Monats zur Verfügung.
Crew Portal Import (Login erforderlich)
Das Crew Portal stellt nur Dienste der vorherigen drei Monate und des aktuellen Monats zuverlässig zur Verfügung.
A - Einkommenssteuergesetz §9 - Werbungskosten (extern)
B - Lohnsteuerhandbuch (extern)
C - Lohnsteuerhandbuch - Anhang 25 - I (extern)
D - Lohnsteuerhandbuch - Anhang 25 - III (extern)
Die Referenzen zu Rechtsgrundlagen finden Sie in einem separaten Hilfe-Artikel
Grundlagen
Die Höhe des Verpflegungsmehraufwand (VMA) für dienstlich veranlasste Reisen innerhalb Deutschlands ergibt sich aus dem §9 des Einkommenssteuergesetzes (Ref A). Weiterhin veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) jährlich eine „Übersicht der geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland“ (Ref C). Diese enthält eine Auflistung von Ländern und Regionen mit jeweils einem VMA-Wert für eine ganztägige Abwesenheit (24 Stunden) und einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden, welcher auch Anwendung bei sogenannten An- und Abreisetagen findet. Die jeweils gültige Fassung dieses Dokuments wird als Teil des Lohnsteuerhandbuchs jährlich aktualisiert und veröffentlicht (Ref B). Weiterhin enthält dieses Schreiben Anweisungen, welcher Pauschbetrag bei mehreren bereisten Ländern/Regionen anwendbar ist und ergänzt damit die Anweisung zur „Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern“ aus dem Jahr 2020 (Ref D).
Umsetzung
avTax übernimmt die Pauschbeträge unverändert aus dem EStG (Ref A) und dem Schreiben des BMF (Ref C). Der anwendbare VMA-Betrag für den Abreisetag ergibt sich aus dem Ort, der vor Mitternacht Ortszeit erreicht wird (Ref C). Sollte eine Ortsveränderung über Mitternacht vorliegen, wird der letzte VMA-Wert angenommen - entweder der Ausgangsort der tagesübergreifenden Reise oder der Wert eines vorhergehenden Auslandsortes, falls dieser am selben Tag erreich wurde (Ref C). Für ganztägige Abwesenheiten ist der Ort relevant, der bis Mitternacht Ortszeit erreich wurde (Ref C). Bei Abreisetagen wird der VMA-Wert des letzten bereisten Ortes angenommen (Ref C,D). Falls dieser im Inland liegt, wird der letzte ausländische Ort angenommen, insofern dieser am selben Tag erreicht wurde (Ref E). Für eintägige Reisen mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte wird der VMA des letzten Tätigkeitsortes angesetzt (Ref D). Falls dieser im Inland liegt, wird der letzte ausländische Tätigkeitsort angesetzt (Ref E). Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden über Nacht ohne Übernachtung wird nur für den ersten Tag der VMA-Wert angenommen (Ref D).
Erste Tätigkeitsstätte und weitere Tätigkeitsstätten
VMA wird dann berechnet, wenn Sie außerhalb Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte (auswärtige Tätigkeit) eingesetzt werden (Ref A). Diese Berechnung entspricht der Option Ab Off-/Onblock in unseren Berechnungsgrundlagen. Falls Sie die VMA-Beträge bereits ab Verlassen der eigenen Wohnung berechnen lassen möchten (z.B. wenn Sie keine erste Tätigkeitsstätte haben), bietet avTax die Möglichkeit dazu, wenn Sie die Option Ab Haustür verwenden.
Sollten Sie nur gelegentlich eine weitere Tätigkeitsstätte direkt von Ihrer Wohnung aus aufsuchen ohne, dass Sie Ihr Weg über Ihre erste Tätigkeitsstätte führt, können Sie nach dem Kauf der Auswertung Fahrten zu weiteren Tätigkeitsstätten (wTS-Fahrten) erstellen. Diese Option sorgt dafür, dass für diese Reise der VMA bereits ab Haustür berechnet wird.
Arbeitgebergestellte Mahlzeiten
Falls Ihr Arbeitgeber während Ihrer Abwesenheit Mahlzeiten zur Verfügung stellt, muss der VMA in folgendem Umfang reduziert werden (Ref A):
- Frühstück 20%
- Mittagessen 40%
- Abendessen 40%
Sie haben die Möglichkeit, in Ihren Reiseprofilen diese Einstellung vorzunehmen. Die Option für Frühstück und Abendessen reduziert den VMA automatisch sobald an einem Tag eine Hotelübernachtung erkannt wurde. Die Option Mittagessen reduziert den VMA, wenn an einem Tag ein Flug stattfand.
Vor dem Kauf
Unser Skript erzeugt automatisiert Fahrten von Ihrem Wohnort zu Ihrer Tätigkeitsstätte. Bis zur Vorschau (letzter Schritt vor dem Kauf) werden diese Fahrten im Hintergrund anhand der Eingaben in Ihren Reiseprofilen simuliert um Ihnen ein vorläufiges Ergebnis präsentieren zu können.
Fahrtentypen
Aus der Kombination Ihrer Dienste und Ihren Reiseprofilen erzeugt avTax automatisiert folgende unterschiedliche Fahrtentypen:
- Wohnort zur Homebase (oder umgekehrt) - sobald eine Ruhezeit an der Homebase erkannt wird (und ggf. die Bedingung für die Nutzung einer Dienstunterkunft erfüllt ist)
- Fahrten zwischen Dienstunterkunft und Homebase/Wohnort - wenn Sie die Option „Dienstunterkunft“ in Ihrem Reiseprofil anwählen
- Fahrten zu weiteren Tätigkeitsstätten - Dieser Typ wird nur in bestimmten Fällen und unter sehr eingeschränkten Bedingungen automatisch erzeugt, bspw. wenn ein Bodendienst an einer Nicht-Homebase erkannt wird und genug Ruhezeit zuvor oder danach vorliegt
Die oben genannten Fahrtentypen können auch nach dem Kauf manuell erstellt, geändert oder gelöscht werden. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit den Typ sonstige Fahrt zu erstellen.
Nach dem Kauf
Wenn Sie eine Auswertung erwerben werden die automatisch simulierten Fahrten fixiert und Sie haben die Möglichkeit in der Ereignisübersicht diese Fahrten zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.
Die Abfahrt vom Wohnort steht für den Beginn eines Umlaufs, die Rückkehr zum Wohnort markiert das Ende dieses Umlaufs. Die Berechnung des VMA richtet sich jedoch nach der entsprechenden Einstellung in den Berechnungsgrundlagen. Siehe VMA-Berechnung
Die Referenzen zu Rechtsgrundlagen finden Sie in einem separaten Hilfe-Artikel
Entfernungspauschale oder tatsächliche Kosten
Sie haben die Möglichkeit selbst zu wählen, in welcher Höhe avTax Fahrtkosten für Sie berechnet. Sie können entweder Tatsächliche Fahrtkosten geltend machen, indem Sie einen Cent-Betrag pro gefahrenem Kilometer angeben. Alternativ können Sie die Entfernungspauschale wählen, welche die folgenden Werte beinhaltet (Ref A):
- bis zum Jahr 2020: 30ct/km
- für das Jahr 2021: 30ct/km für die ersten 20 Kilometer, darüberhinaus 35ct/km
- seit 2022: 30ct/km für die ersten 20 Kilometer, darüberhinaus 38ct/km
Die Option zur Deckelung der Fahrtkosten auf €4500,- für den Fall, dass Sie kein eigenes oder zur Verfügung gestelltes Fahrzeug verwenden (Ref A) finden Sie in den Berechnungsgrundlagen.
Einfache Entfernung oder Hin- und Rückweg
Entsprechend des EStG (Ref A) berechnet avTax bei der Wahl der Option Einfache Entfernung die oben angegebenen Pauschalen nur für Fahrten in Richtung der Homebase (Wohnsitz-Homebase, Wohnsitz-Dienstunterkunft, Dienstunterkunft-Homebase). Die Rückfahrten werden mit 0€ angesetzt. Sollten Sie die Berechnung der Entfernungspauschale auch für Rückfahrten wünschen, können Sie die Option Hin- & Rückweg wählen.
Für Fahrten zu weiteren Tätigkeitsstätten (wTS-Fahrten) werden unabhängig von diesen Einstellungen für die gesamte Distanz und damit auch für die Rückfahrt 30ct/km angesetzt (Ref B).
Anderenfalls haben dem Erwerb der Auswertung die Möglichkeit zusätzliche Fahrten entweder datumsgebunden oder pauschal anzugeben, die in die Gesamtberechnung einfließen.
Die PDF enthält eine Übersicht der relevanten Beträge und eine Anleitung, in welche Zeilen der Anlage N Ihrer Steuererklärung diese eingetragen werden müssen. Im Weiteren enthält die Datei verschiedene detaillierte Auflistungen von Fahrten & Umläufen mit den entsprechenden Reinigungskosten, Trinkgeldern, angesetzten Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen. Die PDF können Sie als Beleg mit Ihrer Steuererklärung zusammen einreichen.
Die XML-Datei können Sie verwenden, um die Daten automatisiert in WISO Steuer zu importieren.
In der PC-Version klicken Sie auf Importieren Dienstplanauswertung.

In der Mac-Version klicken Sie auf Importe weitere Importe Dienstplanauswertungen.

Falls Sie den Import nicht nutzen können oder wollen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten manuell einzugeben. In der PDF-Datei Ihrer Auswertung finden Sie eine Anleitung zur Eingabe der Werte in der Anlage N Ihrer Steuererklärung.
Zur Anlage N (bedeutet „nichtselbständige Arbeit") werden Sie im Laufe der WISO-Dialoge befragt. Buhl hat dazu auf seiner Website unter folgendem Link Informationen veröffentlicht:
WISO - Anlage N
Falls es sich aus dem Dialog nicht eindeutig ergeben sollte, haben Sie bei WISO auch die Möglichkeit, die Formulareingabe zu wählen und dort zur Anlage N zu navigieren. Die Anleitung dazu finden Sie hier:
WISO - Formulareingabe
Um die Eingabe der Umläufe zu vereinfachen, empfiehlt Buhl den gesamten Verpflegungsmehraufwand als „Sonstige Werbungskosten“ mit dem Vermerk "Reisekosten laut Aufstellung" anzugeben. Bei der Übermittlung an das Finanzamt senden Sie dann die PDF als Beleg mit ein.
Das hier ist die Kontext-Hilfe.