Frequently Asked Questions

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Dienste. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
   Allgemein
In Deutschland ist die Steuerberatung gesetzlich geregelt und limitiert diese Dienstleistung auf bestimmte Berufsgruppen.

Entsprechend dürfen wir Sie steuerlich nicht beraten. Wir stellen lediglich eine Software zur Verfügung welche die Erstellung Ihrer Reisekostenübersicht vereinfacht und beschleunigt.

Wir passen unsere Software fortlaufend an die aktuelle Gesetzeslage an und bieten Ihnen als unserem Kunden die Möglichkeit selbst zwischen verschiedenen Berechnungsmöglichkeiten zu wählen.

Wir beantworten gerne allgemeine Fragen zur Funktionalität und zur Art der Berechnung und helfen natürlich gerne bei Verständnisfragen und technischen Problemen weiter. Wir dürfen Ihnen jedoch keine auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Empfehlung geben.

Weiterhin müssen wir darauf hinweisen, dass die Grundlage aller Berechnungen die Übersicht Ihrer Dienste (Dienstpläne, Stundenübersichten, Logbücher, etc.) ist so wie Sie uns diese übermitteln. Leider ist nicht jedes Format ideal, da diese selten einzelne Ereignisse nicht enthalten oder gelegentlich Formatierungsunterschiede auftreten. Beides kann dazu führen, dass durch eine abweichende Datengrundlage auch die Berechnung von der Realität abweicht. Weitere Hinweise dazu finden Sie in der Übersicht der unterstützten Dateiformate.

Daher ist es wichtig, dass Sie den Erstellungsprozess kritisch begleiten und auch das Ergebnis auf Plausibilität prüfen.

Am Ende gilt aber immer: Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, falls Sie nicht weiterkommen.
   Registrierung & Anmeldung
Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Spam-Ordner. Wenn die Mail dort auch nicht aufzufinden ist, einfach noch ein paar Minuten warten. Eventuell ist der Server gerade ausgelastet. Wenn nach 15 Minuten immer noch keine Mail da ist, liegt es eventuell an einem Tippfehler bei der Registrierung. Dann wiederholen Sie bitte den Registrierungsvorgang oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
   Eingabe von Daten
Grundsätzlich gilt, dass nur Dateiformate unterstützt werden, die direkt vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich unterstützen wir einige Logbuchformate.

Ein häufiger Grund für fehlgeschlagene Uploads ist die Verwendung eines PDF-Druckers: Programme wie Netline, AIMS oder CAS erzeugen lesbare Exportformate. Wenn diese Dateien mit einem PDF-Drucker gespeichert werden, werden sie meist so stark verändert, dass sie nicht mehr lesbar sind.

Für eine detaillierte Kompatibilitätsliste klicken Sie bitte hier.
Sie wurden aus dem Bereitschaftsdienst aktiviert, aber dies ist nicht in Ihrem Dienstplan ersichtlich. Oder Sie haben einen Einsatz, der gar nicht im Dienstplan auftaucht? Kein Problem! Sie können einzelne Flüge, Bodendienste oder Simulatoreinsätze bequem über unseren Editor manuell eintragen.

Zum Dienste-Editor (Login erforderlich)

Wenn Sie Ereignisse einer Auswertung hinzufügen oder ändern möchten, müssen Sie die Auswertung selbst bearbeiten!

Meine Auswertungen anzeigen (Login erforderlich)
Wenn mehrere verschiedene Dienstpläne für den gleichen Zeitraum vorliegen, überschreibt der jeweils aktuellste Dienstplan das bisher eingelesene. Oder aber es existiert gar kein Dienstplan des „Zweitoperators“. Sie können allerdings diese Flüge manuell über den Editor oder die Batch-Eingabe einfügen.
Das Löschen oder Ändern von Diensten hat keinerlei Auswirkung auf bereits erworbene Auswertungen. Wenn Sie bereits eine Auswertung erstellt haben, können Sie diese bei Bedarf trotzdem modifizieren. Wenn Sie die Dienste für eine neue Auswertung benötigen, müssen Sie die betreffenden Dienstpläne einfach erneut einlesen.
Im Normalfall stehen die vom Arbeitgeber bezahlten steuerfreien Spesen in der Lohnsteuerbescheinigung, Zeile 20. Daraus kann man die „steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit“ entnehmen.

Sie arbeiten bei Lufthansa oder Condor? Dann ist in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung die Zeile 20 leer. Sie können die steuerfrei bezahlten Spesen mithilfe Ihrer Streckeneinsatzabrechnung selbst ermitteln. Oder noch viel einfacher: Sie lesen Ihre Streckeneinsatzabrechnung im Uploadbereich ein. Unser System ermittelt den Gesamtbetrag.

Erstattungen verwalten (Login erforderlich)
Unser System bietet die Möglichkeit, Ereignisse aus Ihrem Lufthansa MyTime Kalender zu übernehmen. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist einen gültigen Kalenderlink im Bereich Direkt-Import anzugeben.

Speichern Ihres Kalenderlinks (Login erforderlich)
Tutorial für MyTime Kalenderlink (PDF)

Wenn Sie einen gültigen Link angeben, wird unser System zu Beginn jedes Monats automatisch die Ereignisse aus Ihrem Kalender abrufen. Das bedeutet, dass diese Option nicht für eine sofortige Auswertung geeignet ist, sondern die Grundlage für zukünftige Auswertungen legen kann.

Der MyTime Kalender stellt nur Dienste des vorherigen und des aktuellen Monats zur Verfügung.

Unser System bietet die Möglichkeit, Ereignisse aus Ihrem Lufthansa Crew Portal Konto zu übernehmen. Der externe Link für einen einmaligen Abruf ist im Bereich Direkt-Import zu finden.

Crew Portal Import (Login erforderlich)

Das Crew Portal stellt nur Dienste der vorherigen drei Monate und des aktuellen Monats zuverlässig zur Verfügung.

   Reiseprofile
Wenn Sie im Laufe eines Jahres umstationiert werden, geben Sie bitte für dieses Jahr ein weiteres Reiseprofil an. Wenn Sie also beispielsweise am 01.07. von MUC nach FRA wechseln, geben Sie bitte ein Reiseprofil ab 01.01. gültig ist und den Anreiseweg von Ihrem Wohnsitz nach MUC wiedergibt. Anschließend geben Sie ein zweites Reiseprofil ab 01.07. ein mit dem Anreiseweg nach FRA.
Wenn Sie umgezogen sind, legen Sie bitte ab dem Tag, ab dem Sie die Fahrt zur Arbeitsstätte von Ihrem neuen Wohnsitz antreten, ein weiteres Reiseprofil an.
Das ist kein Problem, Der vorgegebene Wert kann überschrieben werden.
Wenn Sie mit dem Flugzeug anreisen, benötigen wir die Entfernung von Ihrem Wohnsitz zu Ihrem Shuttle-Flughafen (plus gegebenenfalls die Distanz von Ihrer Homebase bis zur dienstlichen Unterkunft). Bei der Reisezeit muss die gesamte Reisezeit vom Wohnsitz bis zum Stationierungsort angegeben werden.
Dieser Fall kann von den Reiseprofilen nicht komplett abgedeckt werden. Geben Sie in diesem Fall das Verkehrsmittel an, dass Sie am meisten verwendet haben. Sie haben nach dem Erwerb der Auswertung die Möglcihkeit, die Fahrten einzeln anzupassen.
   Berechnung

  Die Referenzen zu Rechtsgrundlagen finden Sie in einem separaten Hilfe-Artikel

Grundlagen

Die Höhe des Verpflegungsmehraufwand (VMA) für dienstlich veranlasste Reisen innerhalb Deutschlands ergibt sich aus dem §9 des Einkommenssteuergesetzes (Ref A). Weiterhin veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) jährlich eine „Übersicht der geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland“ (Ref C). Diese enthält eine Auflistung von Ländern und Regionen mit jeweils einem VMA-Wert für eine ganztägige Abwesenheit (24 Stunden) und einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden, welcher auch Anwendung bei sogenannten An- und Abreisetagen findet. Die jeweils gültige Fassung dieses Dokuments wird als Teil des Lohnsteuerhandbuchs jährlich aktualisiert und veröffentlicht (Ref B). Weiterhin enthält dieses Schreiben Anweisungen, welcher Pauschbetrag bei mehreren bereisten Ländern/Regionen anwendbar ist und ergänzt damit die Anweisung zur „Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern“ aus dem Jahr 2020 (Ref D).

Umsetzung

avTax übernimmt die Pauschbeträge unverändert aus dem EStG (Ref A) und dem Schreiben des BMF (Ref C). Der anwendbare VMA-Betrag für den Abreisetag ergibt sich aus dem Ort, der vor Mitternacht Ortszeit erreicht wird (Ref C). Sollte eine Ortsveränderung über Mitternacht vorliegen, wird der letzte VMA-Wert angenommen - entweder der Ausgangsort der tagesübergreifenden Reise oder der Wert eines vorhergehenden Auslandsortes, falls dieser am selben Tag erreich wurde (Ref C). Für ganztägige Abwesenheiten ist der Ort relevant, der bis Mitternacht Ortszeit erreich wurde (Ref C). Bei Abreisetagen wird der VMA-Wert des letzten bereisten Ortes angenommen (Ref C,D). Falls dieser im Inland liegt, wird der letzte ausländische Ort angenommen, insofern dieser am selben Tag erreicht wurde (Ref E). Für eintägige Reisen mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte wird der VMA des letzten Tätigkeitsortes angesetzt (Ref D). Falls dieser im Inland liegt, wird der letzte ausländische Tätigkeitsort angesetzt (Ref E). Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden über Nacht ohne Übernachtung wird nur für den ersten Tag der VMA-Wert angenommen (Ref D).

Erste Tätigkeitsstätte und weitere Tätigkeitsstätten

VMA wird dann berechnet, wenn Sie außerhalb Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte (auswärtige Tätigkeit) eingesetzt werden (Ref A). Diese Berechnung entspricht der Option Ab Off-/Onblock in unseren Berechnungsgrundlagen. Falls Sie die VMA-Beträge bereits ab Verlassen der eigenen Wohnung berechnen lassen möchten (z.B. wenn Sie keine erste Tätigkeitsstätte haben), bietet avTax die Möglichkeit dazu, wenn Sie die Option Ab Haustür verwenden.

Sollten Sie nur gelegentlich eine weitere Tätigkeitsstätte direkt von Ihrer Wohnung aus aufsuchen ohne, dass Sie Ihr Weg über Ihre erste Tätigkeitsstätte führt, können Sie nach dem Kauf der Auswertung Fahrten zu weiteren Tätigkeitsstätten (wTS-Fahrten) erstellen. Diese Option sorgt dafür, dass für diese Reise der VMA bereits ab Haustür berechnet wird.

Arbeitgebergestellte Mahlzeiten

Falls Ihr Arbeitgeber während Ihrer Abwesenheit Mahlzeiten zur Verfügung stellt, muss der VMA in folgendem Umfang reduziert werden (Ref A):

  • Frühstück 20%
  • Mittagessen 40%
  • Abendessen 40%

Sie haben die Möglichkeit, in Ihren Reiseprofilen diese Einstellung vorzunehmen. Die Option für Frühstück und Abendessen reduziert den VMA automatisch sobald an einem Tag eine Hotelübernachtung erkannt wurde. Die Option Mittagessen reduziert den VMA, wenn an einem Tag ein Flug stattfand.

Vor dem Kauf

Unser Skript erzeugt automatisiert Fahrten von Ihrem Wohnort zu Ihrer Tätigkeitsstätte. Bis zur Vorschau (letzter Schritt vor dem Kauf) werden diese Fahrten im Hintergrund anhand der Eingaben in Ihren Reiseprofilen simuliert um Ihnen ein vorläufiges Ergebnis präsentieren zu können.

Fahrtentypen

Aus der Kombination Ihrer Dienste und Ihren Reiseprofilen erzeugt avTax automatisiert folgende unterschiedliche Fahrtentypen:

  • Wohnort zur Homebase (oder umgekehrt) - sobald eine Ruhezeit an der Homebase erkannt wird (und ggf. die Bedingung für die Nutzung einer Dienstunterkunft erfüllt ist)
  • Fahrten zwischen Dienstunterkunft und Homebase/Wohnort - wenn Sie die Option „Dienstunterkunft“ in Ihrem Reiseprofil anwählen
  • Fahrten zu weiteren Tätigkeitsstätten - Dieser Typ wird nur in bestimmten Fällen und unter sehr eingeschränkten Bedingungen automatisch erzeugt, bspw. wenn ein Bodendienst an einer Nicht-Homebase erkannt wird und genug Ruhezeit zuvor oder danach vorliegt

Die oben genannten Fahrtentypen können auch nach dem Kauf manuell erstellt, geändert oder gelöscht werden. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit den Typ sonstige Fahrt zu erstellen.

Nach dem Kauf

Wenn Sie eine Auswertung erwerben werden die automatisch simulierten Fahrten fixiert und Sie haben die Möglichkeit in der Ereignisübersicht diese Fahrten zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.

  Die Abfahrt vom Wohnort steht für den Beginn eines Umlaufs, die Rückkehr zum Wohnort markiert das Ende dieses Umlaufs. Die Berechnung des VMA richtet sich jedoch nach der entsprechenden Einstellung in den Berechnungsgrundlagen. Siehe VMA-Berechnung

  Die Referenzen zu Rechtsgrundlagen finden Sie in einem separaten Hilfe-Artikel

Entfernungspauschale oder tatsächliche Kosten

Sie haben die Möglichkeit selbst zu wählen, in welcher Höhe avTax Fahrtkosten für Sie berechnet. Sie können entweder Tatsächliche Fahrtkosten geltend machen, indem Sie einen Cent-Betrag pro gefahrenem Kilometer angeben. Alternativ können Sie die Entfernungspauschale wählen, welche die folgenden Werte beinhaltet (Ref A):

  • bis zum Jahr 2020: 30ct/km
  • für das Jahr 2021: 30ct/km für die ersten 20 Kilometer, darüberhinaus 35ct/km
  • seit 2022: 30ct/km für die ersten 20 Kilometer, darüberhinaus 38ct/km

Die Option zur Deckelung der Fahrtkosten auf €4500,- für den Fall, dass Sie kein eigenes oder zur Verfügung gestelltes Fahrzeug verwenden (Ref A) finden Sie in den Berechnungsgrundlagen.

Einfache Entfernung oder Hin- und Rückweg

Entsprechend des EStG (Ref A) berechnet avTax bei der Wahl der Option Einfache Entfernung die oben angegebenen Pauschalen nur für Fahrten in Richtung der Homebase (Wohnsitz-Homebase, Wohnsitz-Dienstunterkunft, Dienstunterkunft-Homebase). Die Rückfahrten werden mit 0€ angesetzt. Sollten Sie die Berechnung der Entfernungspauschale auch für Rückfahrten wünschen, können Sie die Option Hin- & Rückweg wählen.

Für Fahrten zu weiteren Tätigkeitsstätten (wTS-Fahrten) werden unabhängig von diesen Einstellungen für die gesamte Distanz und damit auch für die Rückfahrt 30ct/km angesetzt (Ref B).

   Nach dem Kauf
In „Mein Konto“ haben Sie Zugriff auf Ihre erworbenen Auswertungen. Sie können die Reiseprofile, Berechnungsgrundlagen sowie Fahrten jederzeit anpassen und eine neue Zusammenfassung erstellen.
Sie können Sie diese Ereignisse manuell vor oder nach dem Kauf eingeben. (Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Eingabe nach dem Kauf die Fahrten manuell ergänzen oder automatisch neu berechnen lassen müssen.

Anderenfalls haben dem Erwerb der Auswertung die Möglichkeit zusätzliche Fahrten entweder datumsgebunden oder pauschal anzugeben, die in die Gesamtberechnung einfließen.
Wenn Sie zufrieden sind mit Ihrer Auswertung, können Sie die Daten im PDF- oder XML-Format exportieren.

Die PDF enthält eine Übersicht der relevanten Beträge und eine Anleitung, in welche Zeilen der Anlage N Ihrer Steuererklärung diese eingetragen werden müssen. Im Weiteren enthält die Datei verschiedene detaillierte Auflistungen von Fahrten & Umläufen mit den entsprechenden Reinigungskosten, Trinkgeldern, angesetzten Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen. Die PDF können Sie als Beleg mit Ihrer Steuererklärung zusammen einreichen.

Die XML-Datei können Sie verwenden, um die Daten automatisiert in WISO Steuer zu importieren.
   Fehlermeldungen
Unser System nimmt im Rahmen der Auswertung eine Plausibilitätsprüfung vor. So können z.B. Eingabefehler beim Stationierungsort aufgedeckt werden. Unser System macht auch auf längere Zeiträume ohne Dienste aufmerksam. Wenn dies für Sie plausibel ist, z.B. durch Teilzeit oder Krankheit, können Sie einfach fortfahren. Ansonsten ist eine Überprüfung sinnvoll.
   avTax & WISO Steuer
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir WISO aktuell nur im Paket mit einer Auswertung anbieten.
In den Desktop-Versionen von WISO Steuer ab Version 30.06 haben Sie die Möglichkeit, Ihre avTax-Auswertungen im XML-Dateiformat automatisch importieren zu lassen.

In der PC-Version klicken Sie auf Importieren Dienstplanauswertung.



In der Mac-Version klicken Sie auf Importe weitere Importe Dienstplanauswertungen.



Falls Sie den Import nicht nutzen können oder wollen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten manuell einzugeben. In der PDF-Datei Ihrer Auswertung finden Sie eine Anleitung zur Eingabe der Werte in der Anlage N Ihrer Steuererklärung.

Zur Anlage N (bedeutet „nichtselbständige Arbeit") werden Sie im Laufe der WISO-Dialoge befragt. Buhl hat dazu auf seiner Website unter folgendem Link Informationen veröffentlicht:

WISO - Anlage N

Falls es sich aus dem Dialog nicht eindeutig ergeben sollte, haben Sie bei WISO auch die Möglichkeit, die Formulareingabe zu wählen und dort zur Anlage N zu navigieren. Die Anleitung dazu finden Sie hier:

WISO - Formulareingabe

Um die Eingabe der Umläufe zu vereinfachen, empfiehlt Buhl den gesamten Verpflegungsmehraufwand als „Sonstige Werbungskosten“ mit dem Vermerk "Reisekosten laut Aufstellung" anzugeben. Bei der Übermittlung an das Finanzamt senden Sie dann die PDF als Beleg mit ein.
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